top of page

PPH

ST. VITH

PPH
"HAUS VITUS"

ST.VITH

PSYCHIATRISCHES

PFLEGEWOHNHEIM

Aufnahmekriterien

Zielpersonen sind Erwachsene (ab 18 J.) mit psychiatrischem Krankheitsbild, die (wieder) ein selbständiges Leben führen möchten, es aber noch nicht alleine schaffen oder solche, die einen langfristigen Wohnplatz suchen, in dem sie die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.

GRUNDAUFNAHMEBEDINGUNGEN

Personen mit psychiatrischer Diagnose, die keiner akuten psychiatrischen Behandlung bedürfen.

Die Person muss in Bezug auf ihr psychiatrisches Krankheitsbild stabil sein.

WEITERE KRITERIEN

Erwachsene ab 18, die aufgrund der psychiatrischen Diagnose nicht in ein Altenwohnheim oder im Begleiteten Wohnen untergebracht werden können.

 

Personen, die keine permanente psychiatrische Überwachung benötigen, deren Autonomie jedoch unzureichend ist, um selbständig leben und wohnen zu können und somit permanente Begleitung benötigen.

 

Die Personen sollten Entwicklungspotential aufzeigen (auf kurze oder lange Dauer). Das heißt auch, dass die Person nicht an Krankheiten leiden sollte, die eine mögliche Weiterentwicklung verhindern oder nicht zulassen (z.B. akute dementielle Veränderung, schwere geistige Behinderung, …)

 

Die Person muss körperlich und geistig dazu in der Lage sein, an den Beschäftigungsprogrammen und täglichen Aktivitäten teilzunehmen.

 

Das Psychiatrische Pflegewohnheim steht vorrangig den Antragstellern der deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung.

AUSSCHLUSSKRITERIEN

 

Personen, die akut psychotisch oder suizidgefährdet sind.

Personen, bei denen noch eine akute Suchterkrankung vorliegt.

Personen, bei denen eine größere hirnorganische Schädigung vorliegt.

Dauernde Bettlägerigkeit, ständige somatische Pflege.

Ausgeprägte Neigung zur Gewaltanwendung.

Schwere geistige Behinderung.

ANFRAGEPROZEDUR & VORAUSSETZUNGEN

 

1. Ausfüllen der notwendigen schriftlichen Unterlagen

2. Ein erstes Vorstellungsgespräch:

    - Kennenlernen des Wohnheims

    - Gegenseitiges Kennenlernen und Abwägen, ob die Person in die Wohngruppe passt

3. Persönlicher Aufnahmewunsch der betroffenen Person.

4. Entscheidung seitens des PPH, ob eine Aufnahme in Frage kommt und ggfs. Eintragung in die 

    Warteliste.

 

Das Einzugsverfahren wird mit einem Heimvertrag besiegelt, der mit dem zukünftigen Bewohner oder dessen gesetzlich Bevollmächtigtem geschlossen wird.

SENIORENHEIM

BÜTGENBACH

SENIORENHEIM

ST. VITH

PPH "HAUS VITUS"

ST. VITH

bottom of page