PPH
ST. VITH
Unterbringungskosten
SENIORENHEIM
BÜTGENBACH
Für die Unterbringungskosten muss der Bewohner einen Eigenanteil bezahlen. Der Tagessatz beträgt derzeit 71,22 € für Doppelzimmer und 72,51 € für Einzelzimmer (Stand 01/11/2023). Der aktuelle Tagespreis ist dem Vertrag oder der Internetseite zu entnehmen. Die Höhe des Pflegesatzes bestimmt der Verwaltungsrat von Vivias und ist strengen gesetzlichen Regeln unterworfen, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt werden.
Dieser Tagespreis deckt die allgemeinen Unterbringungskosten, einen Großteil der Personalkosten in Raumpflege und Küche sowie die Mahlzeiten ab.
Folgende Leistungen werden auf Wunsch des Bewohners angeboten und zusätzlich berechnet:
- Reinigung und Unterhalt der persönlichen Wäsche, Toilettenartikel und Extra-Produkte (siehe Tarifliste als Anlage zum Vertrag).
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Arzthonorare sowie Arzneien und pharmazeutische Produkte.
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Allgemeine Kosten in Bezug auf externe Maniküre-, Pediküre- und Friseurdienste, zusätzliche Lebensmittel und Getränke auf Wunsch des Bewohners, o.ä. (hier werden die entstandenen Kosten dem Bewohner in Rechnung gestellt).
Neben diesem Eigenanteil beteiligt sich die Deutschsprachige Gemeinschaft ebenfalls an den Unterbringungskosten, indem sie pro Bewohner einen Tagespreis an das Wohn- und Pflegezentrum zahlen. Dieser deckt den Großteil der Personalkosten im Bereich Pflege und Betreuung ab.
Sollte der Bewohner und / oder seine Angehörigen nicht für die Unterbringungskosten aufkommen können, können sich diese an das ÖSHZ der betreffenden Gemeinde wenden. Dieses wird bereits mit dem Tag des Einzugs über den Aufenthalt des Bewohners informiert und prüft ggf. ob die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht.