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Einschreibungsprozedur

SENIORENHEIM

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EINSCHREIBUNG

Die Einschreibung auf die Wartelisten des Seniorenheims erfolgt ausschließlich über die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL). In der DG herrscht laut Dekret eine Beratungspflicht durch die DSL: die Case-Manager müssen die Situation eines jeden Nutznießers erfassen, bevor er eine Bescheinigung erhält. Besteht tatsächlich ein Bedarf des Nutznießers, kann die DSL diesen nach Beratung auf die verschiedenen Wartelisten in der DG eintragen. Kein Seniorenheim in der DG darf einen Nutznießer ohne diese Bescheinigung auf die Warteliste eintragen bzw. ins Seniorenheim aufnehmen.

UNTERSCHIEDLICHE WARTELISTEN

 

Dabei ist der Unterschied zwischen der Warteliste für das Altenwohnheim und das Pflegewohnheim zu beachten. Die beiden unterschiedlichen Unterbringungsmöglichkeiten wurden bereits eingangs erläutert. Wird ein Bett im Pflegewohnheim frei, kann dieses nur mit einem Nutznießer der Pflegewohnheimliste belegt werden. Da die Anzahl Altenwohnheimplätze auf 18 begrenzt ist, kann die Wartezeit mehrere Jahre betragen. Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch die Case-Manager der DSL mittels der sog. Katz-Einstufung. Der Nutznießer wird gebeten Änderungen seines Gesundheitszustands den Case-Managern mitzuteilen, sodass ggfs. eine Einschreibung in die Pflegewohnheimliste vorgenommen werden kann.

VERWALTUNG DER WARTELISTEN

Für den Einzug ins Seniorenheim ist das Einschreibedatum ausschlaggebend und nicht die Dringlichkeit oder die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Die chronologische Reihenfolge der Einschreibungen auf die Warteliste wird immer respektiert.

Die Verwaltung der Wartelisten obliegt der Bewohnerbeauftragten von Vivias, die für beide Seniorenheime zuständig ist. Sie informiert die jeweils ersten 3 Nutznießer der Wartelisten über ihren Platz auf der Liste und führt Erstgespräche. In diesen Erstgesprächen wird die Pflegeanamnese erstellt, die den aktuellen Pflegebedarf des Nutznießers ermittelt.

Wird ein Platz im Alten- bzw. Pflegewohnheim frei, informiert die Bewohnerbeauftragte den Nutznießer oder seine Bezugsperson. Diese haben dann einen Tag Zeit um zu entscheiden, ob sie das Zimmer nehmen oder nicht. Sollte der Nutznießer sich gegen einen Einzug entscheiden, wird er von der Liste gestrichen und darf sich erst wieder bei Änderung seiner Situation eintragen. In diesem Fall durchläuft er erneut die vorgeschriebene Prozedur und wird mit einem neuen Datum auf die Warteliste eingetragen.

Sinn dieser Einschreibungsprozedur ist, die Wartelisten so kurz wie möglich zu halten. Dies ermöglicht Nutznießern, die dringend einen Bedarf anmelden, zeitnah einziehen zu können. Aufgrund der geringen Gesamtanzahl von Alten- und Pflegewohnheimplätzen in der Eifel ist es leider nicht immer möglich, dringenden Anfragen gerecht zu werden.

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